Erreichbarkeit

Wir verpflichten uns, diese Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte zugänglich zu machen.
KONFORMITÄTSSTATUS

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018, da es Ausnahmen gibt und die im folgenden Punkt genannten Aspekte nicht erfüllt sind.
NICHT ZUGÄNGLICHE INHALTE

Die folgenden Inhalte sind möglicherweise aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Es könnte einige Kontrastaspekte geben, die nicht den erforderlichen Mindestwerten entsprechen, z. B. in Bezug auf benachbarte Hintergrundfarben.
Einige nicht-textliche Elemente sind möglicherweise nicht korrekt beschriftet.
Suchmaschinen suchen automatisch, ohne dass der Benutzer etwas tun muss.
Es könnte einige Texte in einer anderen Sprache geben, die nicht richtig beschriftet sind.
Auf einigen Webseiten könnten bestimmte Fehler im Bearbeitungscode vorhanden sein.
Es könnte Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen veröffentlichten Formaten geben, die nicht alle Anforderungen an die Zugänglichkeit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.
ERSTELLUNG DER FOLGENDEN ZUGÄNGLICHKEITSERKLÄRUNG

Bei der Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung durch den Webentwickler vorgenommen.
KOMMENTARE UND KONTAKTANGABEN

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit machen (Artikel 10.2.a der RD 1112/2018), zum Beispiel:
– Melden Sie eine mögliche Nichteinhaltung seitens dieser Website.
– andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt übermitteln
– Formulierung einer anderen Anfrage oder eines Verbesserungsvorschlags in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website.

Sie können einreichen:
– Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018, oder
– Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
Inhalte, die vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses 1112/2018 ausgenommen sind, wie in Artikel 3, Abschnitt 4 festgelegt.
Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In dem Antrag auf zugängliche Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.
ANTRAGSVERFAHREN

Wird ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, ist die betreffende Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen, kann die betreffende Person eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingereicht werden, wenn innerhalb einer Frist von fünfundzwanzig Arbeitstagen keine Antwort erteilt wird.
Die Beschwerde kann über die allgemeine Instanz der elektronischen Zentrale des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation sowie über die anderen im Gesetz 39/ 2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Hand eingereicht werden.
OPTIONALER INHALT

Dieses Portal ist so konzipiert, dass Sie die Textgröße und -farbe sowie den Hintergrund der Seite mit den Standard-Konfigurationsoptionen des Browsers ändern können.
Wenn Sie die Schriftgröße des Textes in den wichtigsten grafischen Browsern ändern möchten, verwenden Sie die folgenden Menüs:
– Internet Explorer, Mozilla und Firefox: Ansicht > Textgröße
– Opera: Ansicht > Zoom
– Safari: Ansicht > Text größer machen
– Chrome: Aktuelle Seite steuern > Textgröße
– So ändern Sie die Größe des gesamten Textes auf der Seite:
– Strg + + zum Vergrößern
– Strg + – zum Verkleinern
– Strg + 0 stellt die ursprüngliche Größe des Textes wieder her.
– Wenn Sie das Stylesheet außer Kraft setzen oder die Farbe des Textes ändern möchten, können Sie die WAI-Seite How to Change Text Size or Colors konsultieren, die in englischer Sprache unter How to change text size or colors zu finden ist.